Spenden
Wir freuen uns, wenn Ihnen Grüne Politik wichtig ist und Sie unseren Wahlkampf finanziell unterstützen möchten.
Jeder Beitrag hilft, grüne Politik in unserer Region sichtbar und stark zu machen. Ihre Unterstützung ermöglicht:
- Präsenz im gesamten Wahlkreis – auf Plakaten, Veranstaltungen und in Gesprächen.
- Begegnungen, die Menschen für Politik begeistern und zum Mitmachen motivieren.
- Ein starkes Zeichen für demokratisches Engagement und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Sie können entweder mit Hilfe des Tools unten spenden oder klassisch per Überweisung. Die Angaben zum Spendenkonto finden Sie weiter unten.
Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, Plakate an einem Wunsch-Standort zu spenden. Auch dazu finden Sie mehr Informationen weiter unter.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und herzliche Grüße
Mariska Ott

Spenden per Überweisung
Wenn Sie klassisch per Überweisung spenden möchten, ist dies über die folgende Bankverbindung ebenfalls möglich.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Göppingen
IBAN: DE46 6105 0000 0000 6435 39
BIC: GOPSDE6GXXX
Bankinstitut: Kreissparkasse Göppingen
Verwendungszweck:
Spende + Adresse + Wahlkreis 10
Die Angabe der Adresse ist erforderlich für den Versand der Spendenquittung.
Spenden steuerlich absetzen
Für das Jahr 2025 können Spender*innen ihre Spenden nach folgenden Regeln steuerlich absetzen:
- Bis zu 1.650 Euro (Ledige) bzw. 3.300 Euro (Verheiratete) werden pro Jahr mit 50 % direkt von der Steuerschuld unabhängig vom individuellen Steuersatz abgezogen.
- Darüber hinaus gehende Beträge können bis zu weiteren 1.650 Euro (Ledige) bzw. 3.300 Euro (Verheiratete) steuerlich geltend gemacht werden, abhängig vom individuellen Steuersatz.
- Für Zuwendungen bis 300 Euro genügt ein Kontoauszug als Nachweis, eine Zuwendungsbestätigung wird durch das Finanzamt nicht verlangt.
- Unternehmen: Kapitalgesellschaften können Parteispenden nicht absetzen; Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Die Spenden einer Spender*in an mehrere Gliederungen (bspw. unterschiedliche Kreisverbände, Landesverband, Bundesverband) einer Partei werden summiert.
Zum 01.01.2026 tritt das Jahressteuergesetz 2025 in Kraft, das die steuerliche Begünstigung von Parteispenden ausweitet, die ab diesem Datum eingehen.
- Parteispenden mindern die zu zahlende Einkommensteuer bis zu einem Betrag von 3.300 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 6.600 Euro bei Zusammenveranlagung um 50 % des gespendeten Betrags.
- Bei darüber hinausgehenden Spenden richtet sich die steuerliche Entlastung nach dem individuellen Steuersatz. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34g sowie § 10b Abs. 2 EStG geregelt.
Für zusammenveranlagte Ehepaare erhöht sich der insgesamt abzugsfähige Spendenbetrag beispielsweise von bislang 6.600 Euro auf künftig 13.200 Euro.
Plakatspenden
Für Privatpersonen gibt es über den Landesverband die Möglichkeit, Plakate zu spenden, wobei Sie sich den Standort selbst aussuchen können. Der Preis variiert je nach Attraktivität des Standorts.
Hinweis: Die Plakatmotive sind bis zur öffentlichen Kampagnenvorstellung im Januar leider noch nicht sichtbar.
Das Plakat-Spenden-Tool finden Sie hier: https://gruene-bw.123plakat.de/startseite/willkommen/
